Ab Dienstag, den 15. Dezember 2020, verteilen Apotheken FFP2-Masken an Patienten mit erhöhtem Risiko bei einer Infektion mit SARS-CoV-2.
Die Bundesregierung will Personen mit bestimmten Risikofaktoren (z.B. Alter ab 60 Jahre, Asthma bronchiale, COPD, chronische Herzinsuffizienz, usw.) mit der Bereitstellung von FFP-2-Masken besser schützen. Die dafür beschlossene „Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung“ (SchutzmV) ist am Dienstag, den 15.12.2020 veröffentlicht worden und trat unmittelbar in Kraft.
In einem ersten Schritt werden die Risikopatienten mit 3 kostenlosen FFP2-Masken von Ihrer Apotheke versorgt. Wichtig ist die schnelle, unbürokratische Hilfe. Die Apotheken prüfen vor Ort den Anspruch z.B. durch Vorlage eines Ausweises oder eines Medikationsplanes.
Die notwendigen FFP2-Masken werden von den Apotheken auf dem freien Markt beschafft und geprüft. Hier leisten die Apotheken vor Ort einen bedeutenden Beitrag zum Schutz von Risikopatienten – zusätzlich zur alltäglichen Versorgung aller Personen mit Arzneimitteln.
Aufgrund des großen Interesses und der sehr knappen Vorbereitungszeit kann es zu kurzzeitigen Engpässen kommen. Täglich erreichen die Apotheken neue Lieferungen an FFP2-Masken – bis zu den Weihnachtsfeiertagen sollten die meisten Risikopatienten mit den ersten 3 FFP2-Masken versorgt sein.
Im Januar werden alle Risikopatienten von ihren Krankenversicherungen schriftliche Bescheinigungen zum Erhalt weiterer FFP2-Masken erhalten. Mit diesen „Coupons“ für die Monate Januar/Februar sowie März/April sind in den Apotheken dann jeweils weitere 6 FFP2-Masken gegen eine Zuzahlung von jeweils 2,-€ erhältlich.
Anbei: Offizielle Pressemitteilung